03.09.2015 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zu der Bauvoranfrage für die Errichtung des Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung auf dem Grundstück „Bismarckallee 20 c“. Die Gemeinde stimmt dem Abweichungsantrag bezüglich der Dachform und Dachneigung aus Gründen der Erhaltung des schützenswerten Baumes und der Verschattungssituation zum Nachbargebäude zu. Das Gebäude darf mit einem Flachdach mit extensivem Gründach errichtet werden.

 

Zur Einhaltung der Mindestgrundstücksgröße müssen die Flurstücke 92/15 und 92/16 baurechtlich ein Grundstück sein. Im Genehmigungsverfahren ist die Einhaltung der GRZ und GFZ nachvollziehbar nachweisen. Dies gilt insbesondere für die GRZ 2.

 

Die vier geschützten Bäume entlang der Auffahrt sind während der Bauphase besonders zu schützen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit Flachdach auf dem Grundstück „Bismarckallee 20 c“ zu erteilen.

 

Die beantragten Flachdächer stellen erhebliche Abweichungen von den Grundzügen der Planung dar und sind daher nicht zulässig.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

0

 

Nein-Stimme(n):

7

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=465&TOLFDNR=9468&selfaction=print