26.11.2015 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hierzu ist anzumerken: Frühling und Frühsommer 2015 waren extrem regenarm. Hierdurch erlitten viele Nadelbäume – besonders ausgeprägt die Fichten – erhebliche Vitalitätseinbußen. Dies zeigt sich in verstärktem Nadelfall und Herabhängen der Fein-Zweige (Lametta-Effekt). Bei Normalisierung von Wetter und Klima ist eine Normalisierung der Vitalität zu erwarten. Daher sollte die Entscheidung über den Fällantrag zwei Jahre zurückgestellt werden. Verstärken sich die Schadsymptome erheblich oder treten zusätzlich neue auf, so sollte der Fällantrag unverzüglich erneuert werden..

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:


Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i. V. m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung der gem. B-Plan
Nr. 2 geschützten Fichte auf dem Grundstück Eichhörnchenweg 3.

 

Für die zu fällende Fichte ist eine Ersatzpflanzung von zwei Bäumen auf dem Grundstück Eichhörnchenweg 3 vorzunehmen. Als Ersatzpflanzung sind zwei einheimische Laubbäume zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18-20 cm in 100 cm Höhe zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmungen des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen.

Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und nachzuweisen (Fotos, Kaufbeleg).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

0

 

Nein-Stimme(n):

7

 

Enthaltung(en):

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage