26.11.2015 - 14 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 26.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB i.V.m § 34 BauGB für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweiten Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sind einzuhalten.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen im Rahmen eines Bauantrages für einen Befreiungsantrag für die Fällung von zwei geschützten Buchen im südlichen Bereich des Grundstückes „Am Hünengrab 5“ in Aussicht.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt sein gemeindliches Einvernehmen im Rahmen eines Bauantrages für einen Befreiungsantrag für die Fällung der geschützten und geschädigten Buche im vorderen Bereich der Grundstückszufahrt auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5“ in Aussicht.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage zur Errichtung eines zweiten Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Am Hünengrab 5“ in Aussicht zu stellen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1 MB
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