10.09.2015 - 12 Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es soll als Ergänzung unter §7 aufgenommen werden, dass der Bürgermeister ermächtigt ist, Ausnahmen zuzulassen.

 

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Beschluss

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Satzung der Gemeinde Aumühle über die

Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungs-ordnung) mit den o. a. Änderungen zu erlassen.

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, vor Bekanntmachung und somit dem Inkrafttreten

dieser Satzung vom LLUR geforderte, notwendige Änderungen und Ergänzungen an der Benutzungsordnung vorzunehmen, soweit der Sinn und der Zweck dieser Satzung

gewahrt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

17

 

Ja-Stimme(n):

15

 

Nein-Stimme(n):

  1

 

Enthaltung(en):

  1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=472&TOLFDNR=9620&selfaction=print