26.10.2015 - 9 Info zu den Eigentumsverhältnisse...

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Wortprotokoll

Bürgermeister Giese berichtet, dass der beauftragte Rechtsanwalt äußerte, dass die Gemeinde Aumühle für diesen Weg zuständig ist. Daraufhin wurde bei der Archivarin eine Recherche beauftragt. Laut Schriftverkehr von 1929 wurde die Eingemeindung dieses Weges durch Aumühle abgelehnt und der Bismarck’schen Verwaltung zugestellt.

 

Es sollte eine Eigentumsklarstellung im Grundbuch erfolgen. Der Bürgermeister wird daher beauftragt, mit dem Amt die Klarstellung des Grundbuches auf Grundlage der recherchierten Unterlagen zu betreiben.

 

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Beschluss

Beschluss:


 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

 

 

Ja-Stimme(n):

 

 

Nein-Stimme(n):

 

 

Enthaltung(en):

 

 

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