01.09.2015 - 17 Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:


Der Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Gemeindevertretung beschließt, ergänzend zur Satzung der Gemeinde Aumühle über die Benutzung der Räume und des Gartens des Rathauses der Gemeinde (Benutzungsordnung) die Satzung „Allgemeine Bedingungen zur Anmietung der Räume des Rathauses und des Rathausgartens der Gemeinde Aumühle (Allgemeine Mitbedingungen)“ zu erlassen.

 

Dabei sind die Anmerkungen der LVBin Mirow gemäß Mail vom 26.08.2015 in den Entwurf einzuarbeiten und im §11 der Absatz 3 zu streichen.

 

Die Tagespauschalen für nichtgewerbliche Nutzer gem. §11 Abs. 1 für das Anmieten werden wie folgt festgelegt und in die Satzung aufgenommen:

  1. für das Rathaus……………….300 Euro/Tag
  2. für den Rathausgarten……………….200 Euro/Tag
  3. für das Rathaus einschl. Rathausgarten……………….500 Euro/Tag

 

Der Bürgermeister wird ermächtigt, vor Bekanntmachung und somit dem Inkrafttreten dieser Satzung vom LLUR geforderte, notwendige Änderungen und Ergänzungen an den allgemeinen Mietbedingungen vorzunehmen, soweit der Sinn und der Zweck dieser Satzung gewahrt werden.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

6

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=485&TOLFDNR=9091&selfaction=print