Herr Straßburg teilt mit, dass nach neuester Rechtsauffassung der Landesregierung und nach Rücksprache mit der Amtsverwaltung Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten in der Regel grundsätzlich öffentlich behandelt werden.
Beschluss
Beschluss:
Der Planungsausschuss beschließt, alle zu behandelnden Tagesordnungspunkte öffentlich zu beraten.