20.01.2015 - 3 Ausschluss der Öffentlichkeit für nichtöffentli...

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Wortprotokoll

Herr Straßburg teilt mit, dass nach neuester Rechtsauffassung der Landesregierung und nach Rücksprache mit der Amtsverwaltung Private Bau- und Grundstücksangelegenheiten in der Regel grundsätzlich öffentlich behandelt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Planungsausschuss beschließt, alle zu behandelnden Tagesordnungspunkte öffentlich zu beraten.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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