05.05.2015 - 14 Informationen über die Öffentlichkeit von Sitzu...

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Wortprotokoll

Frau Falkenberg erläutert, dass nach einer Beschwerde eines Bürgers das Ministerium Schleswig-Holstein informiert hat, dass künftig alle Bauanträge öffentlich beraten werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass schützenswerte Belange nicht genannt werden dürfen, (wie z. B. der Name des Bauherren, des Architekten, die Kosten des Bauvorhaben u. ä.).

 

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