18.08.2014 - 6.1 Hier: Stand zur Nutzungsänderung

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Wortprotokoll

Dem Antrag auf Nutzungsänderung wurde vom Kreis nicht zugestimmt. Das Vorhaben Arztpraxen steht aus Sicht des Bauamtes Ratzeburg nicht im Einklang mit dem B-Plan.

 

In einem abschließenden Gespräch mit dem Kreisbauamt (Herren Birgel und Kutz sowie Herren Schättgen und Czerwinski) wurde ein Lösungsweg gefunden:

Unter der Voraussetzung, dass 1. alle unmittelbar angrenzenden Nachbarn zustimmen, und 2. die Gemeinde den Beschluss zur Änderung des B-Planes fasst, gibt Ratzeburg die Genehmigung zur Nutzungsänderung auf 5 Jahre befristet.

 

 

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass der Anteil von Kassenpatienten ca. 30-40% betragen wird. Der Mieter wäre bei Bedarf auch bereit, das Konzept der Praxis vorzustellen.

 

Sollte die nachbarschaftliche Zustimmung von 100% nicht erreicht werden, muss die zukünftige Nutzung des Rathauses nochmal grundlegend überdacht werden.

 

Generell sieht das Kreisbauamt Probleme einer – wie auch immer gearteten – gewerblichen Nutzung in reinen Wohngebieten.

 

Der Personal- und Koordinierungsausschuss empfiehlt daher dem Bauausschuss, alle Bebauungspläne mit reinen Wohngebieten auf den Faktor „gewerbliche Tätigkeiten“ zu überprüfen.

 

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=62&TOLFDNR=2380&selfaction=print