16.07.2015 - 9 Bebauungsplan Nr. 7b für das Gebiet: "Bismarcka...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 16.07.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
1. Beschluss:
Der bisherige Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Bismarckallee 22“ wird aufgehoben.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Abraham, Mylius und Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 13 |
| Ja-Stimme(n): | 13 |
| Nein-Stimme(n): | 0 |
| Enthaltung(en): | 0 |
2. Beschluss:
Für das Gebiet: „Bismarckallee 22“ wird der Bebauungsplan Nr. 7b aufgestellt.
Planungsziel ist die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Grundstückes für den Zweck der Wohnbebauung.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, aufgestellt.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird nach § 13 a BauGB abgesehen.
Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 BauGB soll durch öffentliche Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf erfolgen.
Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 16 |
| Ja-Stimme(n): | 16 |
| Nein-Stimme(n): | 0 |
| Enthaltung(en): | 0 |
3. Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die bisherigen Entwürfe als Grundlage für die weitere Planung dienen.
