08.04.2014 - 2 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Ein Bürger fragt i. S. B-Plan 27, ob die Gemeinde die Möglichkeit hat, eine Verringerung der Bauhöhe für das geplante Seniorenwohnheim (z.B. Weglassen Spitzboden) zu verlangen.

 

Bürgermeisterin Falkenberg antwortet, dass der B-Plan 27 nun rechtskräftig sei. Auf Grundlage der Maßgaben dieses B-Plans können Bauherren jetzt Bauanträge einreichen. Auch der Investor des Seniorenwohnens tritt als Bauherr auf und muss sich an die Maßgaben des B-Plans halten. Die genaue bauliche Gestaltung des Objektes ist der Gemeinde bisher nicht bekannt, zumal bisher noch keine Bauantragsunterlagen eingereicht worden seien. Diese seien ggf. jedoch auch nicht in öffentlicher Sitzung zu erörtern, es sei denn der Bauherr erteile dafür sein Einverständnis.