27.10.2015 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Vorsitzende weist auf die Feststellung in der Vorlage hin, dass nach dem B-Plan Oberförsterkoppel auf dem Grundstück je Wohneinheit max. 30 m² für Stellplätze zulässig sind. Nach den Antragsunterlagen wird jedoch eine deutlich größere Fläche für die Erweiterung des Carports beantragt (genaue Maße sind nicht angegeben: Geschätzt sind es ca. 50 m²). Diese ist nach dem B-Plan nicht genehmigungsfähig.

 

Für die Rodung der lt. B-Plan geschützten Hecke liegt noch kein Antrag vor. Es soll abgewartet werden, wie sich die fachlich korrekt zurück geschnittene Hecke in der nächsten Vegetationsperiode entwickelt.
 

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, eine Ausnahme von der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Verbreiterung des Carports bis maximal auf eine Gesamtlänge von 9,0 m auf dem Grundstück „Waldstraße 1“ zu erteilen.
 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

4

 

Nein-Stimme(n):

2

 

Enthaltung(en):

1

 

Anmerkung: Hierdurch wurde lediglich beschlossen, dem BM zu empfehlen, das Einvernehmen nach der Erhaltungssatzung zu erteilen. Für die erhebliche Abweichung vom B-Plan wurde kein Befreiungsantrag gestellt. Somit konnte auch nicht über eine evtl. Befreiung abgestimmt werden.

 

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Anlagen zur Vorlage