11.09.2014 - 13 Ausbaubeitragssatzung - AB...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Eine Überprüfung hat ergeben, dass die Ausbaubeitragssatzung aus dem Jahr 2009 den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und der allgemeinen Rechtsprechung anzupassen ist. Die zahlreichen Veränderungen müssten grundsätzlich in einer 1. Änderungssatzung dargestellt werden. Es wird der Einfachheit halber empfohlen, eine neue Ausbaubeitragssatzung zu erlassen.

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Aumühle beschließt, die dem Original-Protokoll als Anlage beigefügte Ausbaubeitragssatzung zu erlassen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

16

 

Ja-Stimme(n):

16

 

Nein-Stimme(n):

  0

 

Enthaltung(en):

  0

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=79&TOLFDNR=3206&selfaction=print