11.09.2014 - 10 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Bereich der „Bismarckallee 15“ sollen villenartige Wohngebäude entstehen. In den geplanten Gebäuden sollen auch Wohnungen in den Souterrains und Dachgeschossen

errichtet werden. Eine Änderung des Bebauungsplanes kann im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:

Der Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ vom 10.04.2014 wird aufgehoben.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Planungsziel ist die Änderung des Maßes der baulichen Nutzung durch Aufhebung der restriktiven Festsetzung zur Berechnung der Geschoßflächenzahl. Durch diese Maßnahme können Dach- und Kellergeschosse effektiver genutzt werden und zu einer geringen Innenverdichtung beitragen. Weiterhin soll die Festsetzung der örtlichen Bauvorschrift des Verbotes zur Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen innerhalb eines 5 m breiten Streifens parallel zu den Grundstücksgrenzen gestrichen und ersetzt werden durch Lärmschutzeinrichtungen sind nur zulässig zwischen den Stellplätzen und deren Zufahrten, für den nördlichen Bereich des Plangeltungsbereiches.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 BauGB

abgesehen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 b für das Gebiet: „Bismarckallee 15“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 2 soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats im Amt Hohe Elbgeest, Fachdienst Planung und Bauen, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.

 

Die Beteiligung der berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange gem § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel durchgeführt werden.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Czerwinski, Bargon, Abraham, Edler und Frau Edler von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

11

 

Ja-Stimme(n):

  9

 

Nein-Stimme(n):

  2

 

Enthaltung(en):

  0

Bürgermeister Giese gibt Beschluss und Abstimmungsergebnis bekannt.

 

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