26.04.2016 - 12 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Bürgermeisterin Falkenberg erläutert den derzeitigen Sachstand und das weitere Verfahren.

 

Der Antrag des Bürgerbegehrens wurde von der Kommunalaufsicht des Kreises Hzgt. Lauenburg auf die Zulässigkeit geprüft. Das offizielle Prüfungsergebnis liegt vor und bestätigt, dass die Voraussetzungen für das Bürgerbegehren erfüllt sind.

 

Das Bürgerbegehren muss in Gemeinden bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner von mindestens 10% der Stimmberechtigten unterschrieben sein. Danach sind 266 Unterschriften vorzulegen und es wurden 319 gültige Unterschriften vorgelegt.

 

Durch die festgestellte Zulässigkeit des Bürgerbegehrens darf bis zur Durchführung des Bürgerentscheids eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung der Gemeindeorgane nicht getroffen bzw. die weitere Abarbeitung des Aufstellungsbeschlusses erfolgen, es sei denn, zu diesem Zeitpunkt bestehen rechtliche Verpflichtungen der Gemeinde hierzu.

 

Nun könnte ein Bürgerentscheid erfolgen.

 

Aus diesem Grunde soll auch unter dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt entschieden werden, wie die Gemeindevertretung weiter verfahren wird.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=805&TOLFDNR=13780&selfaction=print