27.09.2016 - 7 Halbjährlicher Bericht der Bürgermeisterin über...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Gemäß § 82 Abs. 1 Satz 5 der Gemeindeordnung (GO) hat die Bürgermeisterin ihrer

Gemeindevertretung halbjährlich über die geleisteten unerheblichen über- und

außerplanmäßigen Ausgaben Bericht zu erstatten.

 

Der Bericht liegt den Mitgliedern der Gemeindevertretung schriftlich vor.

 

Es ist kein Beschluss erforderlich.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage