27.09.2016 - 8 Widmung der Straße Uhlenkamp für den öffentlich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 27.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachdienst II,2 - Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Maike Ploog
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein – StrWG – in der Fassung vom 25. November 2003, die Straße Uhlenkamp, Flur 2, Flurstücke 1/10, 1/12, 1/14, 1/15, 61/2, 1/16, 1/18, 1/20, 1/22, 1/4, 1/24 und 85 als Ortsstraße gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Amtsvorsteherin des Amtes Hohe Elbgeest wird beauftragt, die Widmung der Straße zu verfügen und bekannt zu machen.
