27.09.2016 - 9 Bestellung von Baulasten auf gemeindlichen Flur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Die Leitende Verwaltungsbeamtin erläutert, dass sich die Wegeparzellen des Wulerswegs im Eigentum des jeweils angrenzenden Grundstückseigentümers befinden.

 

Im Wege der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts ist die Gemeinde Eigentümerin von zwei Teilflächen, um später die im B-Plan vorgesehene Erschließung vornehmen zu können. Die beantragte Baulast auf diesen gemeindlichen Grundstücken ist unschädlich, da ja die Gemeinde diese Flächen für eine spätere Erschließung vorgesehen hat. Die Baulast garantiere der Grundstückseigentümerin lediglich die Eigenschaft der bauordnungsrechtlich erforderlichen Erschlossenheit ihres Grundstückes.

 

Das Zusammenkommen zur Bewilligung der Baulast könnte genutzt werden, um Benutzungsrechte und Regelungen zur Flächenübertragung an die Gemeinde mit den Anliegern zu verhandeln.

 

Die SPD Fraktion bittet um eine Unterbrechung von 10 Minuten um sich zu diesem TOP zu beraten.

 

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Beschluss

Beschluss 1:
 

Die SPD beantragt, den Beschluss auf den 11. Oktober 2016 zu vertagen.

 

Abstimmungsergebnis:Stimmberechtigt:15

Ja-Stimme(n):  7

Nein-Stimme(n):  8

Enthaltung(en):  0



Beschluss 2:
 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Dassendorf beschließt, dem Antrag der Grundstückseigentümer entlang des nichtöffentlichen Wulersweg auf Eintragen einer Sammelbaulast zur Absicherung der Eigenschaft des Erschlossen seins nach §§ 33 f. BauGB die gemeindeeigenen Flurstücke betreffend statt zu geben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

 

Ja-Stimme(n):

  8

 

Nein-Stimme(n):

  7

 

Enthaltung(en):

  0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=809&TOLFDNR=16441&selfaction=print