11.10.2016 - 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Dassendorf
- Datum:
- Di., 11.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
Beschluss
Beschluss:
Der Bebauungsplan Nr. 27 für das Gebiet: „Nördlich der B207, östlich Wendelweg, südlich der vorhandenen Sportanlagen, westlich Wohnbebauung Falkenring (B-Plan 18) soll geändert werden. Planungsziel ist die Umwandlung der Mischgebietsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet und folgende Ausweisung:
Allgemeines Wohngebiet – 2 Einzelhäuser (WA I o GRZ 0,2 DNG 25° - 48°) und Wohngebäude mit 6 Wohnungen (WA II o GRZ 0,3 GFZ 0,6 DNG 25° - 45°).
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs ist ein Stadtplaner zu beauftragen.
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Herr Fey und Herr Martens von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
