11.10.2016 - 9 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 für das ...

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Beschluss

Beschluss:

Der Bebauungsplan Nr. 27 für das Gebiet: „Nördlich der B207, östlich Wendelweg, südlich der vorhandenen Sportanlagen, westlich Wohnbebauung Falkenring (B-Plan 18) soll geändert werden. Planungsziel ist die Umwandlung der Mischgebietsfläche in ein Allgemeines Wohngebiet und folgende Ausweisung:

 

Allgemeines Wohngebiet – 2 Einzelhäuser (WA I o GRZ 0,2 DNG 25° - 48°) und Wohngebäude mit 6 Wohnungen (WA II o GRZ 0,3 GFZ 0,6 DNG 25° - 45°).

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs ist ein Stadtplaner zu beauftragen.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 wird gemäß § 13a Abs. 3 BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 3 BauGB wird nach § 13a BauGB abgesehen.

 

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren Herr Fey und Herr Martens von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

 

Ja-Stimme(n):

11

 

Nein-Stimme(n):

  1

 

Enthaltung(en):

  3

 

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