06.12.2016 - 7 Widmung des Gehweges nördlich Uhlenkamp

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Gehweg nördlich „Uhlenkamp“ (Flur 2, Flurstücke 81 und 83 der Gemarkung Dassendorf) als beschränkt öffentliche Straße mit der Zweckbestimmung „Gehweg“ gemäß § 3 Abs. 1 Ziff. 4 b StrWG dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Die Widmung ist öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimme(n):

15

Nein-Stimme(n):

  0

Enthaltung(en):

  0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=811&TOLFDNR=18230&selfaction=print