21.01.2016 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Eiche und einer geschützten Buche auf dem Grundstück „Müllerkoppel 12 b“ in Aumühle.

Als Ersatzpflanzung ist die Anpflanzung von vier einheimischen Laubbäumen vorzunehmen. Die Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die beiden Bäume sind als Hochstamm, 3 x verpflanzt, mit einem Stammumfang von mindestens 18 – 20 cm in 100 cm Höhe auf dem eigenen Grundstück zu pflanzen. Die Ersatzpflanzung muss den Anforderungen der Qualitätsbestimmung des Bundes Deutscher Baumschulen entsprechen. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Eingang der Genehmigung des Befreiungsantrages vollständig vorzunehmen und beim Amt nachzuweisen (Fotos, Kaufbelege).

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=859&TOLFDNR=11851&selfaction=print