21.01.2016 - 18 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück „Müllerkoppel 21“ in Aumühle.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Bauvoranfrage für den Abriss eines Wohngebäudes und den Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Müllerkoppel 21“ zu erteilen.

 

Anmerkung:

Nach § 50 Abs. 11 LBO ist die rückwärtige Garage zwischen die Einfamilienhäuser zu verlegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage