21.04.2016 - 15 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer geschützten Buche, welche an der vorderen Grenze des Grundstückes Eichenweg 6 steht.

 

Für die gefällte Buche ist gemäß dem Bebauungsplan Nr. 2 eine Ersatzpflanzung von zwei einheimischen Laubbäumen auf dem Grundstück Eichenweg 6 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle. Die Bäume müssen einen Stammumfang von 18-20 cm in 100 cm Höhe aufweisen, Hochstamm, 3 x verpflanzt. Die Ersatzpflanzung ist innerhalb eines Jahres nach Fällung durch geeignete Nachweise (Fotos, Kaufbelege) zu belegen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB für den Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eichenweg 6. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ sind einzuhalten. Eine Zustimmung für die Unterschreitung der Grundstücksmindestgröße wird nicht in Aussicht gestellt.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, eine Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Müllerkoppel“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eichenweg 6 in Aussicht zu stellen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage