26.05.2016 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Der Bauausschuss diskutiert über den Mindestabstand zur Straße.

Der Bebauungsplan macht hierzu keine Angaben.

3m Abstand des Wohnhauses zur Straße empfinden viele als zu wenig, da der typische Charakter mit Villen und großen Vorgärten verloren gehen würde.

Würde aber das Haus weiter zurückgesetzt werden, wäre eine Gefährdung des im B-Plan geschützten Spitzahorns die Folge. Hat der Baum Vorrang oder das Stadtbild?

Frau Gade-Müller schlug in einem früheren Gespräch 4,50 m vor.

 

Der Bauausschuss ist sich einig, dass heute keine Entscheidung darüber getroffen werden kann. Es sollten Gutachten für die Bäume eingeholt werden.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle beschließt die Entscheidung zurückzustellen bis die Gutachten vorliegen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=876&TOLFDNR=14354&selfaction=print