26.05.2016 - 14 Anfragen und Mitteilungen

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Wortprotokoll

1.Herr Johannsen fragt nach dem Rückbau der zweiten Zufahrt / Parkplatz „Große               Straße“ Nr. 26


2.Krim 7 Ordnungswidrigkeit:

Der Vorsitzende erläutert Problematik auf dem Flurstück und Weg zum Mausoleum.
Auf dem Gelände stehen Wagen, Container etc. Im Verwaltungsgerichtsverfahren               wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem die Ordnungsverfügung des Kreises               erst im Februar 2019 in Kraft tritt. Im Gegenzug wurde die Klage gegen diese

Verfügung zurückgezogen. Leider ist dadurch auch der bislang öffentlich

benutzbare Wanderweg gesperrt. Passanten müssen nun einen ca. 1,5 km langen               Umweg über die Landesstraße               314 machen.
 

3.Ausweisung von Stellplätzen auf dem Campus und deren Nutzung.
 

Der Vorsitzende teilt folgenes mit:

 

Da immer noch Unstimmigkeiten bezüglich der genannten Problematik bestehen,               wurde die Rechtslage erneut geprüft und mit dem Bauamt abgestimmt. Ergebnis:

 

1)Für die Sporthallen sind insgesamt 51 Stellplätze nachzuweisen.

2)Die für die übrigen Einrichtungen (Schule, Montessori-Kiga, Agilo-Krippe,

Kirchenkrippe) nachzuweisenden Stellplätze können als Mehrfachbelegung                             auf die 51 Stellplätze gelegt werden, da die Nutzung zu unterschiedlichen                             Tageszeiten stattfindet.

3) Vor der alten Turnhalle können ca. 21 Stellplätze ausgewiesen werden. Auf                             dieser Fläche kann zusätzlich ein Bolzplatz ausgewiesen werden, unter

folgenden Voraussetzungen:

a)Die genannten Nutzungen finden vollständig in unterschiedlichen

Zeiträumen statt. Es darf keine Überschneidung geben.

b)Es darf auf dieser Fläche keine weitere Nutzung während der

genannten Nutzungen geben: Alle unter 2) genannten Stellplätze                                                         müssen anderweitig nachgewiesen werden, z. B. im Bereich der zu                                           erweiternden „Lehrerstellplatzflächen“.

 

4)Rechtsgrundlage ist § 50, Abs. 1, letzter Satz LBauO.

Eine schriftliche Bestätigung soll vom Amt eingeholt werden.

 

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