26.05.2016 - 14 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 26.05.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
1.Herr Johannsen fragt nach dem Rückbau der zweiten Zufahrt / Parkplatz „Große Straße“ Nr. 26
2.Krim 7 Ordnungswidrigkeit:
Der Vorsitzende erläutert Problematik auf dem Flurstück und Weg zum Mausoleum.
Auf dem Gelände stehen Wagen, Container etc. Im Verwaltungsgerichtsverfahren wurde ein Vergleich geschlossen, nach dem die Ordnungsverfügung des Kreises erst im Februar 2019 in Kraft tritt. Im Gegenzug wurde die Klage gegen diese
Verfügung zurückgezogen. Leider ist dadurch auch der bislang öffentlich
benutzbare Wanderweg gesperrt. Passanten müssen nun einen ca. 1,5 km langen Umweg über die Landesstraße 314 machen.
3.Ausweisung von Stellplätzen auf dem Campus und deren Nutzung.
Der Vorsitzende teilt folgenes mit:
Da immer noch Unstimmigkeiten bezüglich der genannten Problematik bestehen, wurde die Rechtslage erneut geprüft und mit dem Bauamt abgestimmt. Ergebnis:
1)Für die Sporthallen sind insgesamt 51 Stellplätze nachzuweisen.
2)Die für die übrigen Einrichtungen (Schule, Montessori-Kiga, Agilo-Krippe,
Kirchenkrippe) nachzuweisenden Stellplätze können als Mehrfachbelegung auf die 51 Stellplätze gelegt werden, da die Nutzung zu unterschiedlichen Tageszeiten stattfindet.
3) Vor der alten Turnhalle können ca. 21 Stellplätze ausgewiesen werden. Auf dieser Fläche kann zusätzlich ein Bolzplatz ausgewiesen werden, unter
folgenden Voraussetzungen:
a)Die genannten Nutzungen finden vollständig in unterschiedlichen
Zeiträumen statt. Es darf keine Überschneidung geben.
b)Es darf auf dieser Fläche keine weitere Nutzung während der
genannten Nutzungen geben: Alle unter 2) genannten Stellplätze müssen anderweitig nachgewiesen werden, z. B. im Bereich der zu erweiternden „Lehrerstellplatzflächen“.
4)Rechtsgrundlage ist § 50, Abs. 1, letzter Satz LBauO.
Eine schriftliche Bestätigung soll vom Amt eingeholt werden.
