26.05.2016 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

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Wortprotokoll

Der Bauausschuss merkt an, dass gestalterische Gesichtspunkte hier fehlen, daß aber die Gesetzte eingehalten werden.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen Einverrnehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51.

Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ bezüglich der Grundflächenzahl GRZ 2 werden nicht erteilt.

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Kuhkoppel“ für die Errichtung eines Anbaus an das Einfamilienhaus auf dem Grundstück Sachsenwaldstraße 51 zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

6

 

Nein-Stimme(n):

0

 

Enthaltung(en):

1

 

Hinweis:

Der Bauausschuss weist auf den Paragraphen 50 Abs. 11 LBauO hin, wonach der Stellplatz auf möglichst kurzem Weg zu erreichen sein muss.

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage