10.04.2014 - 15 Abweichung vom Landschaftsplan der Gemeinde Aum...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 10.04.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, aufgrund des veralteten Landschaftsplanes die Aufhebung der Entwicklungsziele für das Gelände des ehemaligen Dampfsägewerkes im Landschaftsplan Aumühle.
Die Renaturierung der Fläche ist nicht mehr zwingend erforderlich, da die Wasserqualität der Schwarzen Au inzwischen nicht mehr durch Abwässer im Bereich von Friedrichsruh verunreinigt wird. Die Nutzung der Fläche als Standort für eine Holzkraftanlage führt zu keiner Beeinträchtigung der Schwarzen Au und des angrenzenden Natura 2000 Gebiet sowie des Europäischen Vogelschutzgebietes.
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO war Gemeindevertreter Herr Johannsen der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; er war weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
