14.07.2016 - 13 Bebauungsplan Nr. 11 für das Gebiet: "Bürgerstr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Gemeindevertretung Aumühle
- Datum:
- Do., 14.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Aumühle beschließt, für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, für das Gebiet: „Bürgerstraße, Ernst-Anton-Straße, Mortagneweg und Weidenstieg“ einen Verfahrenswechsel durchzuführen. Der Bebauungsplan wird zukünftig im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 BauGB und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 11 vom 08.November 2012 bleibt ansonsten bestehen.
Der Wechsel des Verfahrens nach § 13a BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 2 BauGB).
Anmerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Schröder und Herr Suhk von der Beratung und
Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung
anwesend.
