05.07.2016 - 11 Anfragen und Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 05.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Giese teilt mit, dass sich das Thema „Versammlungsstättengesetz“ für die Sporthallen etwas „entspannt“ hat. Die Schule und die Sportler dürfen weiterhin Veranstaltungen mit mehr als 200 Menschen in den Hallen abhalten, sofern sie rechtzeitig schriftlich einen Antrag gestellt haben. Dann nämlich gilt der Erlass des Landes. Die Schule stellt einen entsprechenden Antrag auf Genehmigung beim Ordnungsamt. Die Brandschutzdienststelle des Kreises erteilt dann die Auflagen, die beachtet werden müssen. Zum Beispiel: Zufahrten, Fluchtwege, Alarmierung, Feuerlöscher, FFA vor Ort, usw. Wenn die Auflagen erfüllt sind, kann die Genehmigung durch das Ordnungsamt erteilt werden.
