05.07.2016 - 8 Wiederkehrende Beiträg...

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Wortprotokoll

Traditionell bezahlen die Anlieger für die Renovierung „ihrer“ Straße.

Das Gesetz lässt aber auch zu, den Ort in ein sinnvolles Cluster zu unterteilen und wiederkehrende kleinere Beiträge von allen Einwohnern einzuziehen, um Straßen in Stand zu setzten. Die Einnahmen sind zweckgebundene wiederkehrende Beiträge.

Probleme, die hierbei auftreten können: Anlieger müssen für Straßen zahlen, die sie nicht betreffen und reichen Beschwerden ein, die bearbeitet werden müssen.

Hoher Arbeits- und Verwaltungsaufwand. Wie könnte/müsste Aumühle parzelliert werden? Kann Aumühle das stemmen? Es gibt in Schleswig Holstein noch zu wenig Präzedenzfälle und Gerichtsurteile.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt der GV, das Thema der „Wiederkehrenden Beiträge“ aus folgenden Gründen nicht weiterzuverfolgen.

-Unsichere Rechtslage

-Zu hoher Aufwand

 

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