05.07.2016 - 9 Verkauf von Erbpachtgrundstücke...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 05.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Leddin versuchte den Berechnungsschlüssel für den Verkauf von Erbpachtgrundstücken des Amtes nachzuvollziehen, was sich äußerst schwierig gestaltet.
Auf Nachfrage bei dem Beratungsunternehmen „GeKom“ kam der Vorschlag auf, bei Verkäufen einfach den Bodenrichtwert als Preis zu nehmen. Dieser ist für jeden im Internet einsehbar.
Gefordert wurde eine schnelle Lösung für jeden nachvollziehbar.
Die Gemeinde darf kein Vermögen verschwenden.
Zweifel kamen auf, daß sich der Richtwert nur auf unbebaute Grundstücke bezieht.
Und ein betroffener Bürger erläuterte, dass auch soziale Gesichtspunkte einfließen sollten.
Herr v. Wedel schlug vor, für die drei aktuellen interessierten Käufer jetzt den Mittelwert der Berechnung des Amtes (aus Ober- und Untergrenze) anzusetzen und in Zukunft den Bodenrichtwert. Dies soll für die anstehenden Anträge so durchgeführt werden.
