06.09.2016 - 7 Erbpachtangelegenheiten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Finanzausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 06.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die drei in der letzten Sitzung ermittelten Summen der Erbpachtgrundstücke dürfen nicht – wie zuerst angenommen – nur vom Finanzausschuß entschieden werden, sondern müssen auch noch von der GV „abgesegnet“ werden.
Herr Leddin hat mit einem Experten für Erbbaurecht gesprochen, der meinte man solle beim Verkauf den Verkehrsrichtwert ermitteln, nicht den Bodenrichtwert.
Dieser ist aber schwer für die Gemeinde zu ermitteln.
Mehr Transparenz böte der Bodenrichtwert (steht im Internet) multipliziert mit den Quadratmetern.
Geklärt werden muss allerdings, ob das keine „Verschwendung“ für Aumühle bedeutet.
Der Kämmerer soll das bitte mit der Kommunalaufsicht prüfen.
Andere Gemeinden bieten hierzu auch keinen Vergleich, da es kein einheitliches Verfahren gibt.
Dringend benötigt wird für die Zukunft eine Inventarliste über Erbpachtgrundstücke in Aumühle.
Die o.g. Regelung soll in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden und ab 1.1.2017 in Kraft treten.
Herr Giese sollte das bitte auch im nächsten „Sachsenwalder“ veröffentlichen.
