04.07.2016 - 6 Bericht des Ausschussvorsitzenden

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Wortprotokoll

  1. Die Zulässigkeit der Doppelnutzung der Fläche vor der alten Turnhalle ist endgültig geklärt. Gem. § 50 Abs. 1, letzter Satz gilt:
    Die Nutzung muss zeitlich getrennt sein – morgens Ballspielfläche, nachmittags Parkplatz.

 

  1. Es wurde eine Anfrage an die Bauaufsicht gerichtet bzgl. der Versiegelung der Vorgartenflächen Sachsenwaldstraße 29.

 

  1. Bauvoranfrage Am Hünengrab 5: Neubau eines Einfamilienhauses zulässig.

 

  1. Nachtragsbaugenehmigung Bleicherstraße 5

 

  1. Müllerkoppel 12 b: die Fällung von zwei Bäumen wurde nicht genehmigt.

 

  1. Die Errichtung einer überdachten Terrasse Lindenstraße 12 wurde genehmigt.

 

  1. Positiver Bauvorbescheid Bürgerstraße 24

 

  1. Müllerkoppel 12b: Fällung von 2 Bäumen versagt

 

  1. Neubau einer überdachten Terrasse Lindenstraße 12: Baugenehmigung erteilt.

 

  1. Am Riesenbett 1: Positiver Vorbescheid für Bauvoranfrage

 

  1. Eichenweg 6: Voranfrage eines Einfamilienhauses und Fällung einer Buche – Der Antrag gilt als zurückgenommen, da nachgeforderte Unterlagen nicht eingereicht wurden.