04.07.2016 - 6 Bericht des Ausschussvorsitzenden
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Mo., 04.07.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
- Die Zulässigkeit der Doppelnutzung der Fläche vor der alten Turnhalle ist endgültig geklärt. Gem. § 50 Abs. 1, letzter Satz gilt:
Die Nutzung muss zeitlich getrennt sein – morgens Ballspielfläche, nachmittags Parkplatz.
- Es wurde eine Anfrage an die Bauaufsicht gerichtet bzgl. der Versiegelung der Vorgartenflächen Sachsenwaldstraße 29.
- Bauvoranfrage Am Hünengrab 5: Neubau eines Einfamilienhauses zulässig.
- Nachtragsbaugenehmigung Bleicherstraße 5
- Müllerkoppel 12 b: die Fällung von zwei Bäumen wurde nicht genehmigt.
- Die Errichtung einer überdachten Terrasse Lindenstraße 12 wurde genehmigt.
- Positiver Bauvorbescheid Bürgerstraße 24
- Müllerkoppel 12b: Fällung von 2 Bäumen versagt
- Neubau einer überdachten Terrasse Lindenstraße 12: Baugenehmigung erteilt.
- Am Riesenbett 1: Positiver Vorbescheid für Bauvoranfrage
- Eichenweg 6: Voranfrage eines Einfamilienhauses und Fällung einer Buche – Der Antrag gilt als zurückgenommen, da nachgeforderte Unterlagen nicht eingereicht wurden.
