04.07.2016 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Von den Antragstellern wurde ein neues Gutachten bzgl. der geschützten Ahorne in der Mitte und einer alten Rotbuche im rückwärtigen Teil des Grundstückes vorgelegt. Nach diesem Gutachten ist eine Bebauung gem. B-Plan unter Erhalt der Ahorne nicht möglich. Die Rotbuche befindet sich in der Schadsstufe  2 bis 3 der üblichen Schadstufeneinordnung, das bedeutet, sie ist mittel bis schwer geschädigt.

 

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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten sowie eines Einzelhauses mit einer Wohneinheit auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“.

Das Einzelhaus mit 2 Wohneinheiten muss einen Mindestabstand von 7 m zur Straßenbegrenzungslinie einhalten und Garagen und Stellplätze einen Mindestabstand von 3,0 m.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

-

 

Enthaltung(en):

-

 

Die Gemeinde Aumühle stellt ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB für den Befreiungsantrag zur Fällung des gemäß Bebauungsplan geschützten Spitzahorne Nr. 37 und Nr. 34 in Aussicht. Die Bäume dürfen erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

-

 

Enthaltung(en):

-

 

 

Die Gemeinde Aumühle stellt die Genehmigung der gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz geschützten Buche Nr. 42 in Aussicht. Der Baum darf erst nach der Erteilung der Baugenehmigung gefällt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

-

 

Enthaltung(en):

-

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Oberförsterkoppel“ für die Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einzelhauses mit 2 Wohneinheiten sowie eines Einzelhauses mit einer Wohneinheit auf dem Grundstück „Emil-Specht-Allee 13“, zu erteilen.

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

7

 

Nein-Stimme(n):

-

 

Enthaltung(en):

-

 

Hinweis:

Ob die Bebaubarkeit des Grundstückes aus artenschutzrechtlichen Gründen möglich ist, ist von der Bauaufsicht zu prüfen.

 

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Anlagen zur Vorlage