04.07.2016 - 17 Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung ge...

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Wortprotokoll

 

Zu TOP 15:

Änerungen eines Bebauungsplanes dürfen nur aus städtebaulichen Gründen durchgeführt werden. Nach Auffassung der Ausschussmitglieder sind solche Gründe nicht erkennbar – die Regelungen im B-Plan sind bewusst und gewollt getroffen worden und damit verbindlich.

Die beantragte Änderung des B-Planes wurde daher abgelehnt.