Beschluss: Die Gemeinde Aumühle beschließt, für die Aufstellung des B-Planes 11 einen Verfahrenswechsel durchzuführen. Der Bebauungsplan wird zukünftig im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt.
Der Wechsel des Verfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen.