08.09.2016 - 10 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Beschlussvorschlag:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauBG zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 7 sind einzuhalten. Für die Unterschreitung des Waldabstandes bis auf 20 m bedarf es der Genehmigung durch die untere Forstbehörde.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle genehmigt die Fällung der gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz geschützten baubehindernden und das Wohngrundstück unzumutbar beeinträchtigenden Bäume auf dem Grundstück „Bismarckallee 24. Für die genehmigten Bäume ist ein Ausgleich nach der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle zu erbringen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Alte Hege“ zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“ in Aussicht zu stellen.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, Verhandlungen über die Eintragung einer Baulast sowie eines Erschließungsvertrages mit dem Antragsteller der Bauvoranfrage für das Grundstück „Bismarckallee 24“ zu führen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

5

 

Ja-Stimme(n):

-

 

Nein-Stimme(n):

2

 

Enthaltung(en):

3

Hinweise:

  1. Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle stellt die Genehmigung für die Fällung der gemäß Baumschutzsatzung und Naturschutzgesetz geschützten baubehindernden und das Wohngrundstück unzumutbar beeinträchtigenden Bäume auf dem Grundstück „Bismarckallee 24“ in Aussicht. Im Rahmen der Baugenehmigung ist hierfür ein Antrag zu stellen. Für die dann genehmigten Bäume ist ein Ausgleich nach der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle zu erbringen.

 

  1. Eine Zuwegung über den Wanderweg wird voraussichtlich nicht genehmig.

 

Anmerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren die Herren Abraham und Dr. Jantzen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=957&TOLFDNR=15831&selfaction=print