08.09.2016 - 12 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 08.09.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister, die Genehmigung nach Erhaltungssatzung Kuhkoppel für den Abbruch des Hauses Eichenweg 6 zu erteilen.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 31 BauGB zum Befreiungsantrag für die Fällung einer gemäß Bebauungsplan geschützten Rotbuche auf dem Grundstück Eichenweg 6.
Für die gefällte Rotbuche ist gemäß Bebauungsplan Nr. 2 eine Ersatzpflanzung im Verhältnis 1:2 auf dem Grundstück Eichenweg 6 vorzunehmen. Die Qualität der Ersatzpflanzung orientiert sich an der Baumschutzsatzung Aumühle. Der Antragsteller hat zwei einheimische Laubbäume mit einem Stammumfang von mindestens 18 - 20 cm in 100 cm Höhe, Hochstamm, 3 x verpflanzt, zu pflanzen. Die Ersatzpflanzungen sind innerhalb eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Fällens vollständig vorzunehmen und durch geeignetes Material (Fotos, Kaufbelege etc.) nachzuweisen. Die Bäume sind dauerhaft geschützt und dürfen nicht gefällt werden, auch wenn sie den Stammumfang von 80 cm noch nicht erreicht haben.
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 i.V.m. § 34 BauGB für die Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Eichenweg 6. Die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 2 bezüglich der Zufahrt und der maximalen Größe der Stellplätze je Wohneinheit sind einzuhalten. Dies gilt ebenso für die Größe der GFZ 2, die der Antragsteller gegenüber der Bauaufsicht nachzuweisen hat.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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