13.10.2016 - 9 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:
Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt sein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 i.V.m § 34 BauGB für den Befreiungsantrag für die Überschreitung des Versiegelungsgrades von 50 % für die befestigten Flächen vor dem Carport auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“.

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister eine Genehmigung nach dem Bebauungsplan „Kuhkoppel“ für den Befreiungsantrag für die Überschreitung des Versiegelungsgrades von 50 % für die befestigten Flächen vor dem Carport auf dem Grundstück „Sachsenwaldstraße 29“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt:

7

 

Ja-Stimme(n):

0

 

Nein-Stimme(n):

7

 

Enthaltung(en):

0

 

Hinweis: Bei dem betroffenen Baum unmittelbar links der Zufahrt handelt es sich um eine gem. LNatSchG SH geschützte Buche. Die Unzulässigkeit der kompletten Versiegelung ergibt sich zusätzlich aus der Baumschutzsatzung der Gemeinde Aumühle, die  in § 4 Abs. 4 festlegt:

 

Solche Beschädigungen sind gem. § 4 Abs. 2 der Baumschutzsatzung verboten.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=958&TOLFDNR=16948&selfaction=print