13.10.2016 - 7 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Do., 13.10.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Für das Gebiet "Südlich der Müllerkoppel und nördlich der Sachsenwaldstraße mit den Straßen Eichhörnchenweg, Fasanenweg, Otternweg, Eichenweg, Am Hünengrab und teilweise Zur Waldwiese sowie Pfingstholzallee 12 - 20 (gerade Nr.) soll die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Kuhkoppel“ aufgestellt werden.
Planungsziel ist der Erhalt des städtebaulichen Charakters der offenen und lockeren Bebauung der Grundstücke und des Baumbestandes durch Festsetzung von konkreten Baufeldern im Bebauungsplan.
Das Plangebiet wird im südlichen Bereich um die Verkehrsfläche erweitert, um den Grundstückseigentümer die Möglichkeit zu geben, die Ersatzpflanzung auf dem öffentlichen Grünstreifen vorzunehmen, wenn auf deren Grundstücken bereits zahlreiche Bäume vorhanden sind.
Weiterhin wird der Bebauungsplan auf den westlich angrenzenden Bereich (Straße Zur Waldwiese) erweitert, weil der Bebauungsplan dieses Bereiches nicht mehr rechtskräftig ist.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes soll ein Stadtplanungsbüro beauftragt werden.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll in Form einer öffentlichen Auslegung für die Dauer von 14 Tagen im Amt Hohe Elbgeest, Zimmer 34, Christa-Höppner-Platz 1, 21521 Dassendorf, erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis: | Stimmberechtigt: | 7 |
| Ja-Stimme(n): | 7 |
| Nein-Stimme(n): | 0 |
| Enthaltung(en): | 0 |
Ideensammlung: Folgende Themen sollten beraten werden:
- Seitenstreifen / Grünstreifen Kuhkoppel - Baumschutz – evtl. nur einige große/schöne Bäume schützen - Dachformen / Staffelgeschoss - Anzahl Stellplätze pro Wohneinheit - Grenzabstand Nebenanlagen - Grenzabstände Hauptgebäude - Einfriedigungen (z.B. Aussehen und Höhe von Zäunen) - Größe und Art von Hecken - Sichtschutz / Toranlagen - Zahl der Zufahrten - Max. Gebäudehöhe
Vermerk zu Protokoll:
Bezugnehmend auf eine Anfrage während der Sitzung teilt der Fachdienst Bauen des Amtes Hohe Elbgeest nach Rücksprache mit der Bauaufsicht des Kreises mit:
Bei einem Bauvorbescheid (einer Bauvoranfrage) werden nur die gestellten Fragen beantwortet, z.B. der Standort der Gebäude, die Zufahrt und der Befreiungsantrag für die Fällung der geschützten Bäume. Die hierzu ergangenen Bescheide behalten Gültigkeit, auch wenn die Gemeinde für den betroffenen Bereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan und ggf. eine Veränderungssperre beschließt.
Wird ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan gefasst, gilt Folgendes: Die Gemeinde kann beim Eingang eines konkreten Bauantrages das Vorhaben nach den Planungsabsichten sofort bescheiden oder aber vorerst für ein Jahr zurückstellen, wenn unklar ist, was die Gemeinde als örtliche Bauvorschrift festsetzen möchte. Nach dem Jahr muss der Antrag beschieden werden. Hierzu muss die Planung schon konkreter sein, als bei der Zurückstellung, dort kann die Planung noch völlig unbekannt sein. Bei der Ablehnung des Antrages muss das Planungsziel benannt werden können, weil der Grund für die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens benannt werden muss.
Wird zusätzlich eine Veränderungssperre beschlossen, ist wie folgt zu verfahren: Ein danach eingehender Antrag ist zu bescheiden, und zwar nach den Planungsabsichten der Gemeinde, die dem Aufstellungsbeschluss bzw. jeweiligen Stand der Beratungen zu Grunde liegen, und nicht nach dem früheren B-Plan vor dem erneuten Aufstellungsbeschluss. | ||
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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