09.11.2016 - 13 Anfragen und Mitteilungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Bei bebauten untermäßigen Grundstücken im B-Plan-Bereich schlägt der Fachdienst Planen und Bauen folgende Lösung vor: Befindet sich auf einem gem. B-Plan zu kleinen Grundstück ein abgängiges Wohnhaus, so darf auf dem Grundstück erneut ein Wohnhaus gebaut werden unter der Voraussetzung, dass alle übrigen Bestimmungen des B-Planes eingehalten werden. Das Nicht-Zulassen eines Neubaus würde einer Enteignung gleichkommen.       Der Ausschuss nimmt zustimmend Kenntnis.