01.09.2016 - 10 Info zum Heckenrückschnitt mit Gehwegreinigung ...

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Wortprotokoll

Die Anwohner, die der öffentlichen Bitte der Gehwegreinigung und des Heckenrückschnitts nicht nachgekommen sind, haben einen Brief vom Bürgermeister erhalten, mit der Aufforderung dieses umgehend zu veranlassen.

In Zukunft werden diese Angelegenheiten besser verfolgt und Verstoße an das Ordnungsamt weitergeleitet.

 

Der „Katzenstieg“ sieht immer noch schlimm aus, aber der Bauhof ist bereits informiert und wird sich darum kümmern.

 

Die Arbeitsgruppe Straßenreinigung mit Schwerpunkt Laubbeseitigung, die sich mit diesem Thema beschäftigt hat, wurde gefragt, in wie fern die Satzung geändert werden soll, damit es klare Richtlinien für die Bürger gibt.

Herr Garmsen erläutert: Bei allen Flächen mit öffentlichen Bäumen (Eigentum der Gemeinde Aumühle) muss das Laub vom Bauhof kostenlos abgefahren werden.

Die Anwohner in diesen Straßen werden aufgefordert, Laubhaufen zusammenzufegen, und von Zeit zu Zeit kommt ein Wagen des Bauhofs und sammelt das Laub ein.

 

Geklärt werden muss u.a., ob die Bäume in der Müllerkoppel zu Bismarcks gehören oder Aumühle.

 

Empfehlung: Alle Anlieger, deren Grundstücke an Flächen mit gemeindeeigenen Bäumen grenzen, werden gebeten, das anfallenden Laub in Haufen zusammenzufegen. Diese werden dann regelmäßig vom Bauhof kostenlos abgeholt. 

 

Die Baumsatzung muss dahin angepasst werden. Herr Schättgen und Herr Giese werden sich um die Ergänzung kümmern.

 

Herr Wenz bemerkt, daß es in Aumühle generell ein „Problem“ des Zuwachses gibt. Es gibt sehr viele Bäume, die zu groß werden und den Straßen und Grundstücken viel Licht nehmen. Je länger diese nicht geschnitten und ausgedünnt werden, desto höher werden in Zukunft die Kosten dafür.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=964&TOLFDNR=15539&selfaction=print