01.12.2016 - 14 Bericht über Nachpflanzung Kuhkoppel

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Wortprotokoll

Im gültigen B-Plan ist festgeschrieben, daß die gefällten Bäume 1:2 ersetzt werden müssen.

Dagegen spricht die Baumschutzsatzung, die u.a. besagt, daß Kiefern nicht ersetzt werden müssen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Expertise (neutraler Sachverständiger/Jurist) einzuholen.