01.12.2016 - 14 Bericht über Nachpflanzung Kuhkoppel

Reduzieren

Wortprotokoll

Im gültigen B-Plan ist festgeschrieben, daß die gefällten Bäume 1:2 ersetzt werden müssen.

Dagegen spricht die Baumschutzsatzung, die u.a. besagt, daß Kiefern nicht ersetzt werden müssen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Expertise (neutraler Sachverständiger/Jurist) einzuholen.

 

Online-Version dieser Seite: https://www.amt-hohe-elbgeest.de/integrationto020?SILFDNR=966&TOLFDNR=17660&selfaction=print