Im gültigen B-Plan ist festgeschrieben, daß die gefällten Bäume 1:2 ersetzt werden müssen.
Dagegen spricht die Baumschutzsatzung, die u.a. besagt, daß Kiefern nicht ersetzt werden müssen. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine Expertise (neutraler Sachverständiger/Jurist) einzuholen.