14.12.2021 - 11 Bau- und Grundstücksangelegenheite...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Beschluss:

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle erteilt gemäß § 14 Abs. 2 BauGB eine Ausnahme von der Veränderungssperre für das Gebiet der 2. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 9 „Billenkamp“ zum Bauantrag „Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit“ für das Grundstück „Große Straße 16“

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Aumühle empfiehlt dem Bürgermeister für den Neubau eines Zweifamilienhauses mit einer Gewerbeeinheit dem Grundstück „Große Straße 16“ die Genehmigung nach der Erhaltungssatzung „Billenkamp“ zu erteilen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

7

7

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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