14.12.2021 - 10 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 "Billenka...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

Herr Kühl, BSK erläutert den Höhenplan und das weitere Vorgehen für die nächste Sitzung. Die Grundstückstiefen sollten gemeinsam angesehen werden. Es soll eine gemeinsame Gebäudehöhenlinie festgelegt werden. Als Standardmaß für die Oberkante Fertigfußboden soll die Höhe der Bordsteinkante angenommen werden. Für Häuser am Hang werden individuelle Lösungen erarbeitet. Die Höhenlinie bleibt hiervon unberührt. Zufahrten und Parkplätze werden festgelegt und die Anzahl der Wohnungen. Ferner wird nach einer Lösung gesucht für das Problem Gewerbe oder reine Wohnnutzung. Es wird ein Gutachten angefordert, um einzuschätzen, ob an der Großen Straße in Zukunft mit der Ansiedlung von Gewerbe gerechnet werden kann und welche Art das sein wird. Zur Zeit soll jedes neu beantragte Objekt mindestens eine Gewerbeeinheit zur Großen Straße aufweisen, ansonsten wird mit den normalen GFZ- und GRZ-Werten für Wohnen in Aumühle gerechnet. Die Gebäudegestaltung bleibt wie im bisherigen BPlan festgelegt.

 

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