14.12.2021 - 13 Bau- und Grundstücksangelegenheite...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Gremium:
- Bauausschuss der Gemeinde Aumühle
- Datum:
- Di., 14.12.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt IV.0 - Bauamt
- Bearbeitung:
- Christine Gade-Müller
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Beschluss 1:
Es wird kein Beschluss gefasst, da davon ausgegangen wird, dass der Antrag zurückgestellt werden kann.
Beschluss 2:
Die Gemeinde stellt einen Antrag bei der Bauaufsicht auf Zurückstellung des Bauvorhabens nach §15 Abs. 3 BauGB. Die Gebäudehöhe ist um 1,5 m zu hoch.
Abstimmungsergebnis:
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Stimmberechtigt |
Ja-Stimme(n) |
Nein-Stimme(n) |
Enthaltung(en) |
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5 |
0 |
5 |
0 |
Aufgrund des § 22 GO waren Frau Engljähringer und Herr Johannsen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch Abstimmung anwesend.
Hinweis der Verwaltung:
Der gefasste Beschluss ist rechtswidrig. Eine Zurückstellung ist nur möglich, wenn keine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen wurde, obwohl die Voraussetzungen gegeben sind, oder eine beschlossene Veränderungssperre noch nicht in Kraft getreten ist. Die Veränderungssperre ist aber bereits ausgelaufen und kann nicht mehr verlängert werden, sodass auch keine Zurückstellung des Antrages möglich. Das Bauvorhaben wird in der nächsten Sitzung am 20.01.2022 erneut beraten. Die Frist für die Abgabe der gemeindlichen Stellungnahme endet erst am 28.01.2022
