27.01.2022 - 10 Offene Ganztagsschule in Aumühle - Ausschreibun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bürgermeister Suhk dankt zunächst dem Verein für sein jahrelanges Engagement. Es ist dem Verein mit seinem engagierten Vorstand zu verdanken, dass sich an der Schule so ein hervorragendes Betreuungsmodell etabliert hat.

Der Verein habe um Auflösung des Vertrages mit der Gemeinde zur Trägerschaft gebeten. Zwar habe der Verein die Kündigungsfrist um einen Monat nicht eingehalten, dies solle man aber nicht negativ auslegen und daher den Vertrag vorzeitig auflösen. Ein längeres Festhalten an dem Vertrag seitens der Gemeinde solle nicht erfolgen.

 

Frau Amtsdirektorin Lehmann verweist auf die aktualisierte Vorlage und die dort gegebenen Hinweise bezüglich des für die Gemeinde bestehenden Risikos, wenn der Vertrag zum 31.01.2023 aufgelöst, sich bis dahin aber kein neuer Träger gefunden hat. Dann müsste, sofern die Gemeinde das Angebot für die Schule bestehen lassen möchte, wovon wohl auszugehen ist, die Trägerschaft zunächst auf die Gemeinde und dann zu einem späteren Zeitpunkt auf einen neuen Träger übergehen. Damit läge ein doppelter Betriebsübergang vor, der erhebliche finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben kann.

 

Dies wird zur Kenntnis genommen, jedoch soll der Verein nicht länger gebunden werden. Daher soll die durch den Verein gewünschte Formulierung im Auflösungsvertrag bezüglich der Vergabe der Trägerschaft zum 01.02.2023 übernommen werden.

 

Die übrigen Änderungen im Auflösungsvertrag werden als unstreitig angesehen.

Dies wird mit 18 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen angenommen.

 

In den Ausschreibungskriterien soll das Anbieten von Kursen durch den Träger selbst nicht so viel Gewicht erhalten. Der Vorschlag, die 4 Punkte in einen zusammenzufassen, findet Zustimmung. Die übrigen Wertungskriterien bleiben so bestehen.

 

Frau Dr. Nigbur hält es für zu einschränkend, wenn das pädagogische Konzept als Gegenstand der Ausschreibung festgelegt wird.

Herr Czarnitzki erwidert, dass es für Träger sehr positiv sein kann, wenn es schon eine Konzeption gibt, da dann nicht selbst eine erarbeitet werden muss.

Herr Platte, Schulleiter der Grundschule, verweist darauf, dass das pädagogische Konzept von der Schulkonferenz beschlossen ist und damit breit getragen wird. Es ist aber auch flexibel und kann im Konsens mit den Beteiligten angepasst werden.

Man einigt sich darauf, dass in der Ausschreibung das Konzept als Leitfaden genannt wird.

 

Hinsichtlich der Teilhabe des Vereins bei der Auswahl des neuen Trägers ist eine beratende Funktion in dem Auswahlgremium gewünscht.

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den der Urschrift der Niederschrift beigefügten  Auflösungsvertrag mit dem Verein Feste Grundschulzeiten Aumühle e.V. zu schließen und die Trägerschaft neu zum 01.02.2023 auszuschreiben.

 

Grundlage für die Trägerauswahl sollen die Auswahlkriterien sein; die der Urschrift der Niederschrift beigefügt und Bestandteil des Beschlusses sind. Die Vorstellung der bewerbenden Träger soll vor einem Gremium erfolgen. Als Mitglieder werden benannt:

 

  • Bürgermeister, Herr Suhk, bzw. Stellvertretung
  • Vorsitzender des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport, Herr Edler, bzw. Stellvertreterin
  • Schulleiter, Herr Platte, bzw. Stellvertreterin
  • Leitung des Amtes für Jugend, Bildung und Kultur, NN, bzw. Vertreterin
  • Ein Mitglied des Vorstandes des Vereins Feste Grundschulzeiten in beratender Funktion

 

Gegenstand der Ausschreibung sind das bestehende pädagogische Konzept der Offenen Ganztagsschule als Leitfaden und die Kooperationsvereinbarung, wie am 13.12.2018 durch die Gemeindevertretung unter TOP 8 beschlossen.

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Stimmberechtigt

Ja-Stimme(n)

Nein-Stimme(n)

Enthaltung(en)

20

20

0

0

 

Es liegen keine Ausschließungsgründe nach § 22 GO vor.

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Anlagen zur Vorlage